Websites für Arztpraxen
Barrierefreiheit · DSGVO · HWG
Drei Regelwerke, die eine Praxis-Website betreffen
Wir betreuen Arztpraxen in der Region. Was diese Websites von anderen unterscheidet, ist nicht die Gestaltung — es sind drei Regelwerke, die gleichzeitig gelten: Barrierefreiheit, Datenschutz und das Heilmittelwerbegesetz. Jedes für sich ist beherrschbar. Zusammen entscheiden sie darüber, ob eine Praxis-Website rechtssicher ist.
Die drei Fragen, die vorher zu klären sind
Situationen, die uns regelmäßig begegnen. Keine Reihenfolge — jeder Fall steht für sich.
Was darf über das Kontaktformular laufen?
Ausgangslage
Patienten schreiben in Kontaktformulare, was sie beschäftigt — und das sind regelmäßig Gesundheitsdaten nach Artikel 9 DSGVO.
Lösungsweg
Formulare, die nur das abfragen, was für eine Terminvereinbarung nötig ist, mit klarem Hinweis, was nicht hineingehört. Verschlüsselte Übertragung, Speicherung nur so lange wie nötig, kein Mailversand im Klartext.
Worauf es ankommt
Ein Formular, das ein Freitextfeld ohne Hinweis anbietet, lädt zur Übermittlung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ein. Das ist der häufigste Fehler auf Praxis-Websites.
Barrierefreiheit seit Juni 2025
Ausgangslage
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft seit Juni 2025 weitere Anbieter. Ob eine einzelne Praxis erfasst ist, hängt von Größe und Angebot ab.
Lösungsweg
Prüfung der bestehenden Seite, Umsetzung nach Priorität — Kontrast, Tastaturbedienbarkeit, Alternativtexte, Formularbeschriftungen.
Worauf es ankommt
Auch wo keine Pflicht besteht, ist Barrierefreiheit bei einer Patientenzielgruppe schlicht sachgerecht. Ein erheblicher Teil der Besucher ist älter oder eingeschränkt.
Heilmittelwerbegesetz
Ausgangslage
Was eine Praxis über ihre Leistungen sagen darf, ist enger gefasst, als viele annehmen — insbesondere bei Wirkversprechen, Vorher-Nachher-Darstellungen und Patientenstimmen.
Lösungsweg
Formulierungen, die informieren statt zu versprechen, und eine Struktur, die spätere Ergänzungen nicht in Grauzonen führt.
Worauf es ankommt
Der Text ist das Risiko, nicht die Technik. Wir weisen auf Kritisches hin — die rechtliche Bewertung im Einzelfall gehört zu Ihrem Berufsrecht, nicht zu unserer Leistung.
Termine, Praxisverwaltung und Mehrsprachigkeit
Online-Terminvergabe wird angenommen, wenn sie zum Ablauf der Praxis passt — nicht, wenn sie einen zweiten Kalender erzeugt. Deshalb steht am Anfang die Frage, welches Praxisverwaltungssystem im Einsatz ist und welche Schnittstellen es anbietet.
Mehrsprachigkeit im Patientenkontakt ist in vielen Praxen kein Zusatz, sondern Alltag. Sie gehört in die Struktur der Seite, nicht in ein Übersetzungs-Widget.
Kunden, für die wir arbeiten durften
Urologie Tuttlingen (Dres. Fischer und Jung) · Engel-Apotheke (Tuttlingen) · Kramer Hörgeräte · Gesundheitsnetz Süd
Nicht jede dieser Zusammenarbeiten läuft heute noch.
Praxen als Arbeitgeber
Die MFA-Gewinnung ist derzeit das drängendste Thema vieler Praxen. Eine Karriereseite, die den Arbeitsalltag zeigt statt Benefits aufzuzählen, wirkt hier mehr als jede Stellenanzeige.