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Kommunen und öffentliche Einrichtungen

BITV · Vergaberecht · Verwaltung

Barrierefreiheit ist keine Kür mehr

Öffentliche Stellen unterliegen der BITV. Seit Juni 2025 gilt zusätzlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für weitere Anbieter. Damit ist aus einer Empfehlung eine Pflicht mit Frist geworden — und aus einem Gestaltungsthema eine Frage der Rechtssicherheit.

Wir kennen die Abläufe im öffentlichen Bereich: mehrere Beteiligte, wechselnde Zuständigkeiten, eigene Beschaffungswege. Das ändert nicht, was technisch zu tun ist, aber sehr wohl, wie ein Projekt geführt werden muss.

Was bei öffentlichen Stellen anders läuft

Situationen, die uns regelmäßig begegnen. Keine Reihenfolge — jeder Fall steht für sich.

Barrierefreiheit nach BITV

Ausgangslage
Die bestehende Seite ist gewachsen, Barrierefreiheit wurde nie systematisch geprüft. Es fehlt eine belastbare Aussage darüber, wo man steht.

Lösungsweg
Prüfung des Ist-Zustands, Priorisierung nach Schwere, Umsetzung in der Reihenfolge, die den Nutzern am meisten bringt — nicht in der, die am schnellsten geht. Dazu eine belastbare Erklärung zur Barrierefreiheit.

Worauf es ankommt
Barrierefreiheit ist kein Zustand, sondern ein Prozess. Eine einmal geprüfte Seite ist nach dem nächsten Redaktionsdurchgang wieder angreifbar, wenn die Redaktion nicht weiß, worauf sie achten muss.

Redaktion mit vielen Beteiligten

Ausgangslage
Inhalte kommen aus verschiedenen Ämtern und Einrichtungen. Zuständigkeiten wechseln, Schulungen verpuffen, die Qualität schwankt.

Lösungsweg
Redaktionsoberflächen, die wenig Spielraum für Fehler lassen: feste Bausteine statt freier Gestaltung, Pflichtfelder für Alternativtexte, Vorschau vor Veröffentlichung.

Worauf es ankommt
Das System muss die Regeln durchsetzen, nicht die Schulung. Wer sich auf Schulungen verlässt, prüft in zwei Jahren wieder alles nach.

KI in der Verwaltung

Ausgangslage
Immer dieselben Auskünfte, immer dieselben Formulare, immer dieselben Rückfragen — bei gleichzeitig knapper Besetzung.

Lösungsweg
Eine Wissensbasis aus den vorhandenen Satzungen, Merkblättern und Verfahrensbeschreibungen, die Fragen in natürlicher Sprache beantwortet — immer mit Verweis auf die Quelle.

Worauf es ankommt
Die Quellenangabe und die Frage, wo die Daten liegen. Beides muss vor der Einführung geklärt sein, nicht danach.

Vergaberecht und Beschaffung

Kommunen kaufen anders ein als Unternehmen. Leistungsbeschreibungen müssen vergleichbare Angebote ermöglichen, ohne einen Anbieter vorwegzunehmen. Wir kennen diese Anforderung und formulieren unsere Angebote entsprechend — auch dann, wenn wir dadurch vergleichbarer werden.

Kunden, für die wir arbeiten durften

Hermann-Hesse-Realschule Tuttlingen · Tuttlinger Hallen · Stadtwerke Tuttlingen · TuWass · Gewerbepark Take-Off (Neuhausen ob Eck)

Dazu eine interne Wissensdatenbank für einen regionalen Verkehrsbetrieb.

Nicht jede dieser Zusammenarbeiten läuft heute noch.

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